Notar

Notar

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist, anders als der Rechtsanwalt, nicht der Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater der Beteiligten. Seine Tätigkeit ist durch seine gesetzlich vorgeschriebene Neutralität gekennzeichnet.

Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars bei für die Beteiligten besonders bedeutsamen und rechtlich komplizierten Rechtsgeschäften zwingend vorgeschrieben.


Zu den Aufgaben des Notars gehört daher insbesondere die Beratung und Beurkundung von Immobilienkaufverträgen, der Bestellung von Grundpfandrechten zu Finanzierungszwecken, die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften, Testamenten, Erb- und Eheverträgen sowie Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus nimmt der Notar auch die Beglaubigung von Unterschriften vor.

Wir erbringen für Sie sämtliche notariellen Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

Immobilienrecht:

  • Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum
  • Übertragung von Grundstücken im Wege vorweggenommener Erbfolge
  • An- und Verkaufsangebote bei Grundstücken 
  • Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Bauträgerkaufverträge
  • Belastung von Grundstücken mit Grundschulden und Hypotheken, Zwangsvollstreckungsunterwerfungen
  • Belastung von Grundstücken mit Dienstbarkeiten und Reallasten
  • Bestellung von Baulasten

Gesellschaftsrecht:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Veräußerung und Abtretung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
  • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen)
  • Satzungsänderungen bei Kapitalgesellschaften
  • Umwandlungen von Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Vermögenübertragung)
  • Handelsregisteranmeldungen; Anmeldungen zum Vereinsregister
  • Vollmachten

Erbrecht:

  • Testamente  
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Erbteilskaufverträge
  • vorweggenommene Erbfolge/Schenkungen 
  • Nachlassverzeichnisse

Familienrecht:

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Regelungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Vorsorge:

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen