Philosophie
Gute anwaltliche Arbeit beginnt mit guter Kommunikation und einem vertrauensvollem Umgang. Bei aller juristischen Qualifikation und Spezialisierung steht für uns im Vordergrund, dass das Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist.
Unsere Philosophie ist es daher, dass sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen stets einen Rechtsanwalt und Notar ihres Vertrauens als Ansprechpartner haben.
Neben unseren Schwerpunkten im Steuer- und Gesellschaftsrecht, im Erbrecht und im allg. Zivilrecht bieten wir unseren Mandanten fachkundige Dienstleistungen in allen notariellen Tätigkeitsgebieten.
Erfahrende Rechtsanwälte und sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter engagieren sich für die Zufriedenheit der Mandanten.
In vertrauensvoller Zusammenarbeit geben wir unseren Mandanten konkrete Vorschläge, um die einzelnen Rechtsprobleme zu lösen. Wir legen besonderen Wert darauf, wo immer es möglich ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Dabei versuchen wir im Interesse unserer Mandanten auf sachlicher Ebene, mit Phantasie zur individuellen Gestaltung und Verhandlungsgeschick zur außergerichtlichen Erledigung beizutragen. Die außergerichtliche Einigung erspart dem Mandanten nicht nur Kosten, Ärger und viel wertvolle Zeit, sondern eröffnet die Chance auf weitere Geschäftsmöglichkeiten mit dem Gegner.
Bei der Erbringung notarieller Dienstleistungen steht für uns die umfassende Beratung der Beteiligten unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Zielvorstellungen im Vordergrund.
Aufgrund der umfassenden beruflichen Qualifikationen erfolgt bei der Anfertigung von Urkundsentwürfen, insbesondere mit gesellschaftsrechtlichem und erbrechtlichen Bezug immer eine umfassende Prüfung der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Situation der Beteiligten. Zusätzliche Gebühren fallen für die Beteiligten hierfür nicht an. Die Gebühren des Notars, die gesetzlich festgeschrieben und nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz erhoben werden, decken die Beratung im Rahmen des Beurkundungsauftrages ab. Aus diesem Grunde ist es oft nicht notwendig, für die Erstellung oder Prüfung eines Vertragsentwurfes einen Rechtsanwalt oder Steuerberater gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Wir freuen uns, Ihnen rechtliche und notarielle Unterstützung für Ihr Anliegen je nach Ihren Bedürfnissen geben zu können.